Rahmenbedingungen

Wie sieht die Förderhöhe aus?

  • Die maximale Höhe der Förderung beträgt 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt (Grundstück oder wirtschaftliche Einheit), jedoch:
    - für Maßnahmen im Rahmen der Erhaltung oder Verbesserung des Ortsbildes höchstens 5.000,‐ Euro,
    - für Maßnahmen zu Stärkung von barrerierefreien Alltagsfunktionen höchstens 7.500,‐ Euro.
  • Gefördert werden Maßnahmen ab einem zuschussfähigen Aufwand von 5.000,‐

 

Wie erfolgt der Einstieg?

Hat ein Bauwilliger die Absicht, Zuschüsse nach dem kommunalen Förderprogramm in Anspruch zu nehmen sind folgende Schritte zu beachten:

  • Wenn Sie Interesse an den Fördermöglichkeiten des kommunalen Förderprogrammes haben, sollten Sie sich zunächst die Gestaltungsfibel „zu Gemüte führen“ und sich zu den Fördermaßnahmen und Rahmenbedingungen informieren. 
  • Auf der Website und in der Gestaltungsfibel finden Sie u.a. eine Information darüber, inwieweit Ihre Immobilie in einem der betreffenden Sanierungsgebiete liegt. 
  • Sofern Ihre vorgesehenen Maßnahmen die wesentlichen Voraussetzungen erfüllt, können Sie sich mit der VG‐Geschäftsstelle in Verbindung setzen und sich über die weiteren Schritte (u.a. Vereinbarung eines Beratungstermins) informieren.

Kontaktformular

Sofern Sie die generellen Anforderungen überprüft haben, steht für die Inanspruchnahme einer Beratung folgendes Kontaktformular zur Verfügung:

-> Kontaktformular