Abschreibungsmöglichkeiten (Städtebauförderung)

Steuerliche Vergünstigungen für Baumaßnahmen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Neben einer Bezuschussung von Maßnahmen über das kommunale Förderprogramm können für Baumaßnahmen an Gebäuden in den dargestellten Sanierungsgebieten erhöhte Abschreibungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden.

  • Nach § 7h EStG können Maßnahmen an Gebäuden zur Erzielung von Einkünften (z. B. vermietete Gebäude) gefördert werden. Modernisierungs‐ und Instandsetzungsmaßnahmen können bis zu 9 % im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren sowie bis zu 7 % in den folgenden 4 Jahren abgesetzt werden.
  • Nach § 10f EStG können auch Maßnahmen an Gebäuden, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, gefördert werden. Modernisierungs‐ und Instandsetzungsmaßnahmen können im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und in den folgenden 9 Jahren in Höhe von 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden.

Um die erhöhte Abschreibung in Anspruch nehmen zu können, sind insbesondere zwei Punkte zu berücksichtigen:

  • Vor Beginn der Masnahme/n muss eine Vereinbarung zwischen dem Eigentumer und der Gemeinde zur Durchfuhrung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmasnahmen abgeschlossen sein.
  • Nach Fertigstellung der Maßnahme/n muss eine Bescheinigung der Gemeinde für die erfolgte Durchführung der Maßnahme/n gegenüber dem Finanzamt eingeholt werden.