Förderfähige Maßnahmen

Das Kommunale Förderprogramm sieht zwei Förderschwerpunkte vor:

  1. Gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von bestehenden Gebäuden und Hofräumen, die auch für das Ortsbild von Bedeutung sind:

    • Maßnahmen zur Erhaltung und gestalterischen Verbesserung der Bestandsgebäude insbesondere mit ortsbildprägendem Charakter; dies betrifft vorrangig Maßnahmen an Fassaden (mit Dachunterseiten) und Fenstern.

    • Maßnahmen zur Gestaltung von Hofräumen und Freiflächen mit öffentlicher Wirkung, wie z.B. Begrünung und Entsiegelung, Pflasterungen und Einfriedungen

  2. Stärkung von barrerierefreien Alltagsfunktionen mit dem Schwerpunkt auf die Verbesserung von möglichst barrierefreien Zugänglichkeiten:

    • Maßnahmen zur Verbesserung barrierefreier Zugänglichkeiten von der Grundstücksgrenze (öffentlich‐privat) bis zur Haustüre. Dies umfasst die Wege, Vorflächen, direkten Zugangsbereiche sowie Ausstattungselemente (Handläufe etc.).

    • Maßnahmen zur Anpassung von Haustüren und Vorbauten etc., sofern diese zur Schaffung einer barrierefreien Zugänglichkeit dienen; z.B. Angleichung von Niveauunterschieden oder Hauseingangsbreiten.
Beispiel für Gestaltungsmaßnahmen
Beispiel für barrierefreien Eingang

Konkrete Anforderungen können Sie der Gestaltungsfibel entnehmen; diese erhalten Sie über die VG‐Geschäftsstelle.