Förderfähige Maßnahmen
Das Kommunale Förderprogramm sieht zwei Förderschwerpunkte vor:
- Gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von bestehenden Gebäuden und Hofräumen, die auch für das Ortsbild von Bedeutung sind:
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Maßnahmen zur Erhaltung und gestalterischen Verbesserung der Bestandsgebäude insbesondere mit ortsbildprägendem Charakter; dies betrifft vorrangig Maßnahmen an Fassaden (mit Dachunterseiten) und Fenstern.
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Maßnahmen zur Gestaltung von Hofräumen und Freiflächen mit öffentlicher Wirkung, wie z.B. Begrünung und Entsiegelung, Pflasterungen und Einfriedungen
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- Stärkung von barrerierefreien Alltagsfunktionen mit dem Schwerpunkt auf die Verbesserung von möglichst barrierefreien Zugänglichkeiten:
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Maßnahmen zur Verbesserung barrierefreier Zugänglichkeiten von der Grundstücksgrenze (öffentlich‐privat) bis zur Haustüre. Dies umfasst die Wege, Vorflächen, direkten Zugangsbereiche sowie Ausstattungselemente (Handläufe etc.).
- Maßnahmen zur Anpassung von Haustüren und Vorbauten etc., sofern diese zur Schaffung einer barrierefreien Zugänglichkeit dienen; z.B. Angleichung von Niveauunterschieden oder Hauseingangsbreiten.
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Konkrete Anforderungen können Sie der Gestaltungsfibel entnehmen; diese erhalten Sie über die VG‐Geschäftsstelle.