Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Unter öffentlicher Sicherheit versteht man den Schutz der

  • geschriebenen Rechtsordnung,
  • des Staates sowie der
  • individuellen Rechtsgüter der Bürger (Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum u. a.).


Die öffentliche Ordnung umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen sowie deren Befolgung in der Öffentlichkeit.

 




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