Namensänderung

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Namensänderungen können nur mittels persönlicher Vorsprache beim Standesamt durchgeführt werden (z. B. Wiederannahme des Geburtsnamen nach Ehescheidung oder deutsche Form des Namens von Spätaussiedlern).

Es ist entweder der Ausweis oder der Reisepass mitzubringen und es entstehen Kosten in Höhe von 25,00 Euro.




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