Marktfestsetzungen

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Marktfestsetzungen


Wer eine Messe, Ausstellung, Großmarkt, Wochenmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt oder ein Volksfest veranstalten möchte, benötigt hierzu eine behördliche Erlaubnis, die sogenannte Marktfestsetzung.
Welche Veranstaltungen festsetzungsfähig sind ist in Titel IV der Gewerbeordnung (GewO) abschließend geregelt.

Weitere Informationen über Marktfestsetzungen finden Sie beim Bayerischen Behördenwegweiser.




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