Mahnungen

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Mahnungen


Nicht gezahlte fällige Forderungen werden von der Gemeindekasse zur Zahlung angemahnt. Es wird nur eine Mahnung erstellt. Danach wird unmittelbar das Zwangsverwaltungsverfahrens eingeleitet.

Für Mahnungen wird eine Gebühr erhoben. Diese ist abhängig von der Höhe der geschuldeten Forderung.

Lassen Sie es nicht zur Vollstreckung kommen. Sollten Sie eine Mahnung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Gläubigerin oder dem Gläubiger in Verbindung. Das spart weitere Kosten und Gebühren, die ansonsten zu Ihren Lasten gehen.




Zurück