Grundsteuer & Gewerbesteuer

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Grundsteuer & Gewerbesteuer


Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund des Grundsteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bei Fragen, die den Messbetrag betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Dillingen.

Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt aufgrund des Gewerbesteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der Höhe des Gewerbesteuermessbetrags direkt an das jeweilige Finanzamt.

Die von der Gemeinde festzulegenden Hebesätze:

 

Gemeinde Bachhagel - Grund- und Gewerbesteuer

Art

Grundlage Hebesatz

 

Hebesatz

Grundsteuer A

Haushaltssatzung

 

450 v. H.

Grundsteuer B

Haushaltssatzung

 

350 v. H.

Gewerbesteuer

Haushaltssatzung

 

300 v. H.

 

 

Gemeinde Syrgenstein - Grund- und Gewerbesteuer

Art

Grundlage Hebesatz

 

Hebesatz

Grundsteuer A

Haushaltssatzung

 

400 v. H.

Grundsteuer B

Haushaltssatzung

 

350 v. H.

Gewerbesteuer

Haushaltssatzung

 

300 v. H.

 

 

Gemeinde Zöschingen - Grund- und Gewerbesteuer

Art

Grundlage

 

Hebesatz

Grundsteuer A

Haushaltssatzung

 

415 v. H.

Grundsteuer B

Haushaltssatzung

 

350 v. H.

Gewerbesteuer

Haushaltssatzung

 

300 v. H.

 

 




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