Grillplatzbelegung

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An der Verbindungsstraße von Syrgenstein nach Landshausen befindet sich der Grillplatz der Gemeinde Syrgenstein.

Für die Benutzung des Grillplatzes wird eine Verwaltungebühr in Höheh von 10,00 € erhoben. Die Belegung des Grillplatzes ist der Verwaltungsgemeinschaft Syrgensteinr, Ringstr. 35, Zimmer Nr. 9, persönlich mitzuteilen.

Beim Bauhof der Verwaltungsgemeinschaft steht ein Grill zur Verfügung, welcher dort nach vorheriger Terminabsprache abgeholt werden kann.

Während der Benutzung des Grillplatzes sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Störung der Nachtruhe, insbesondere der Nachbarschaft, zu vermeiden.




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