Gewerbezentralregisterauskunft

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Gewerbezentralregisterauskunft


Mit diesem Online-Antrag können Sie, bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit), eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft kann z.B. zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt werden, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.

Was wird benötigt?
Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden.

Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.


hier gelangen Sie zum Antragsformular (Rathaus online)

 

Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz (BfJ)

Seit dem 1. September 2014 besteht zusätzlich die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.  Vorraussetzung hierfür ist der Besitz des neuen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät sowie die AusweisApp ab der Version 1.13.

Hier geht´s zum Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de

 




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