Beflaggung

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Beflaggung

Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die staatlichen Gebäude im Freistaat beflaggt - oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger.

Tag der deutschen Einheit

Datum Grund der Beflaggung
   27. Januar      Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
01. Mai   Feiertag der Arbeit
09. Mai   Europatag
23. Mai   Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. Juni   Jahrestag des 17. Juni 1953 (Gedenktag)
20. Juli   Jahrestag des 20. Juli 1944Gedenktag an die Männer und Frauen des Deutschen  
  Widerstands gegen den Nationalsozialismus
1. Sonntag im September   Tag der Heimat
  An diesem Tag erfolgt eine Beflaggung, sofern sie nicht vom Ministerpräsidenten
  für einen anderen Tag angeordnet wird.
03. Oktober   Tag der deutschen Einheit
2. Sonntag vor dem
1. Advent
  Volkstrauertag
01. Dezember   Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung
 

  Tag einer allgemeinen Wahl zum Bayerischen Landtag,
  zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament

 

Außerdem können vom Bayerischen Ministerpräsidenten aus sonstigen besonderen Anlässen Anordnungen zum Beflaggen von Dienstgebäuden ergehen.




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