Abwasserbeiträge
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Grundstücke unterliegen in der Regel der Beitragspflicht (Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung und Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage), wenn sie baulich oder gewerblich genutzt werden können. Maßstab für den Beitrag ist die Grundstücksfläche und die zulässige Geschossfläche. Die Herstellungsbeiträge werden durch die Beitrags- und Gebührensatzungen geregelt.
Die Beitrags- und Gebührensatzungen finden Sie hier.
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