Zuzug

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Zuzug

Wenn Sie (alleine oder die Familie) in eine Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein ziehen, können Sie die notwendigen Angaben bequem von zu Hause aus, rund um die Uhr, hier über unser Rathaus-Service-Portal vornehmen.

Der Vorteil für Sie liegt darin, dass uns Ihre Daten bereits vorliegen und dadurch die Erfassungszeit im Rathaus minimiert wird.

Was wird benötigt?

  • Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschriften der zuziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches unterschrieben werden muss. Dieser unterschriebene Antrag ist dann von einem Erziehungsberechtigten im Einwohnermeldeamt vorzulegen.

  • Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen:
    • Personalausweis oder Reisepässe der zuziehenden Personen
    • Wohnungsgeberbestätigung
      (Mit dem neuen Bundesmeldegesetz (zum 01.11.2015) wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.)

Was kostet der Umzug online?

Es entstehen keine Kosten.


hier gelangen Sie zum Antragsformular (Rathaus online)




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