Wildschäden

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Wildschäden


Alle Schäden, die Wild durch Abäsen, Verbeißen, Schälen, Zertreten, Brechen, Aufscharren, Fegen oder Schlagen, durch Anlegen von Lagerstätten, Bauen, Röhren oder Kesseln oder durch ähnliche Lebens- oder Verhaltensweisen am Grundstück selbst (Substanzschaden) oder an dessen Bestandteilen, wie etwa am Aufwuchs, Baumbestand, an den Früchten oder den eingebrachten Saaten, verursacht.
Auch Beschädigungen von Wildschutzzäunen durch Schwarzwild sind Wildschäden.
Ebenso Schäden an Feldfrüchten, die zum Abtransport auf dem Grundstück gelagert werden.
Nicht ersatzpflichtig sind dagegen Schäden durch Wild an Kraftfahrzeugen.

Schadensmeldung
Bei landwirtschaftlichen Wildschäden: innerhalb einer Woche nach Kenntnis

Form der Schadensmeldung
- Schriftlich (oder zur Niederschrift) bei der zuständigen Gemeinde
- Fax mit eigenhändiger Unterschrift

Inhalt der Schadensmeldung
1. Anmeldender (Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer)
2. Grundstück, Gemarkung, Flurnummer, Jagdrevier
3. Art des Schadens
4. Zeitpunkt der Kenntniserlangung
5. Ersatzpflichtiger
6. Gegebenenfalls: Antrag auf Beiziehung eines Schätzers
7. Unterschrift und Datum des Anmeldenden
8. Optional
    Bezifferung des Schadensbetrages (diese Angabe ist nicht verpflichtend, bringt aber bei gewissenhafter
    Schadensschätzung unter Umständen Vorteile bei der Verfahrenskostenverteilung)

(Die Angaben 1-7 müssen zur Bearbeitung des Wildschadens komplett vorliegen).

Weitere Informationen finden Sie beim Bayerischen Behördenwegweiser.




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