Ausgleichsflächen und Ökokonto

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Ausgleichsflächen und Ökokonto

 

Ein nicht vermeidbarer Eingriff, wie er durch die Ausweisung von Baugebieten, durch den Straßen- oder Leitungsbau oder durch viele sonstige Vorhaben entsteht, macht nach Art. 6f Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) einen Ausgleich erforderlich. Dementsprechend müssen auf anderen Flächen landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen durchgeführt werden, um die ökologische Qualität dieser Flächen deutlich zu steigern. Die somit ökologisch höherwertigen Flächen sollen die Eingriffe in Natur und Landschaft "ausgleichen" und sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Wenn ein Ausgleich nicht möglich ist, sind die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

Für die Gemeinden lohnt es sich daher, die zum Ausgleich zu Gunsten von Natur und Landschaft erforderlichen Flächen im Rahmen einer vorausschauenden Planung frühzeitig zu sichern. Führen die Gemeinden Ausgleichsmaßnahmen bereits vor dem Eingriff durch, kommen die neu geschaffenen Werte und Funktionen dem Naturhaushalt und dem Landschaftsbild zudem viel früher zugute. Dafür bietet sich den Gemeinden das „Ökokonto“ an.

Das Ökokonto ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden mit Blick auf die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Vorsorge treffen können. Es umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können.




Zurück