Sterbefälle

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Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Meistens setzt sich der Bestatter, der von den Angehörigen des Verstorbenen beauftragt wird, mit dem Standesamt in Verbindung und regelt sämtliche Formalitäten.

Wenn kein Bestatter beauftragt wird, ist jede andere Person, die vom Tode Kenntnis erlangt, anzeigepflichtig. Es empfiehlt sich, einen Termin beim Standesamt abzusprechen, da für die Beurkundung des Sterbefalles noch Unterlagen vorgelegt werden müssen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung
  • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod

 

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.




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