Rundfunkgebührenbefreiung

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Rundfunkgebührenbefreiung

 

Grund­sätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monat­lich ein Rund­funk­beitrag erhoben, unab­hängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.

Unter bestimmten Voraus­setzun­gen (z.B. soziale oder gesundheitliche Gründe) ist es möglich eine Ermäßi­gung oder Befreiung zu beantragen.

Die Antragstellung ist mittlerweile ausschließlich über ein Online-Formular des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice möglich. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Sind Sie be­reits mit einer Wohnung beim Beitrags­service an­gemeldet, halten Sie für die Antragstellung bitte Ihre Beitragsnummer bereit.

Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie auch beim Bayerischen Behördenwegweiser.




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