Rundfunkgebührenbefreiung
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Rundfunkgebührenbefreiung
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. soziale oder gesundheitliche Gründe) ist es möglich eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen.
Die Antragstellung ist mittlerweile ausschließlich über ein Online-Formular des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice möglich. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Sind Sie bereits mit einer Wohnung beim Beitragsservice angemeldet, halten Sie für die Antragstellung bitte Ihre Beitragsnummer bereit.
Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie auch beim Bayerischen Behördenwegweiser.
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