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Herzlich Willkommen bei der
Volkshochschule Syrgenstein

 

Anschrift
VHS- Syrgenstein
Ringstraße 35
89428 Syrgenstein
Telefon: 09077/709-52
Telefax: 09077/709-50
E-Mail: volkshochschule@syrgenstein.de

 

VHS Anmeldeschein

VHS-Programm Frühjahr/Sommer 2024

 

Die VHS

Die Volkshochschule Syrgenstein ist als Außenstelle an die Volkshochschule Dillingen angeschlossen. Weitere Außenstellen sind Kesseltal und Höchstädt. Es wird ein umfangreiches Programm für alle Altersklassen angeboten. Das Spektrum reicht von Gesundheitsbildung, Sprachen, Wirtschaft, Hauswirtschaft, musische Betätigung, Sport, Kultur bis hin zum Seniorenprogramm.


Ziel der Volkshochschule:

  • Ein breitgefächertes, qualitätsvolles, sowie kostengünstige Weiterbildungsangebot bereitzustellen.
  • Allen Menschen die Möglichkeit zur Weiterbildung und Persönlichkeitsentfaltung zu eröffnen und
    damit auch auf sozialen Ausgleich und Integration hinzuwirken.
  • Als kommunale Kultur- und Weiterbildungseinrichtung einen wichtigen Beitrag zum öffentlichen Leben und zur Zukunftsfähigkeit zu leisten.

 

Anmeldung zu den Kursen

VHS-Leitung
Anja Schmid
Tel. 09077/709-52, Fax: 09077/709-50
E-Mail: volkshochschule@syrgenstein.de


Sprechzeiten:

Werktags außer Dienstags 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung  

 

Bezahlung:
Die Teilnahmegebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird das Entgelt frühestens am Tag des Kursbeginns abgebucht. Wir bitten um ausreichende Kontodeckung. Bankspesen bei Widerspruch oder Rückgabe trägt der Teilnehmer.

Haftung:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die VHS Dillingen für Unfälle, Verluste und Schäden, die Teilnehmern beim Besuch einer Veranstaltung entstehen, keine Haftung übernehmen kann.

Rücktritt:
Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall eines Dozenten vom Vertrag zurücktreten. Für Teilnehmer ist ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Danach ist die VHS berechtigt, bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme eines Teilnehmers, auch bei Erkrankung, die Kursgebühr in voller Höhe (gegebenenfalls auch inklusive der Materialkosten, beispielsweise bei Koch-, Back- und Bastelkursen) zu erheben. Für Veranstaltungen, Exkursionen und Führungen mit gesondertem Anmeldeschluss tritt diese Regelung nach Ablauf dieses Termins ebenfalls in Kraft. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann die VHS die Höhe der zu zahlenden Gebühr auf 50 % der ursprünglichen Kursgebühr reduzieren. Für Studienreisen gelten die AGBs und Stornokosten des Reiseveranstalters.


Viel Spaß und Erfolg
wünscht Ihnen Ihr VHS-Team