Bebauungsplan Kirchenfeld Süd, Landshausen

Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchenfeld Süd“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Syrgenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchenfeld Süd“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Syrgenstein verfolgt aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Wohnraum das Ziel, Grundstücke am östlichen Ortsrand von Landshausen als Bauland zu entwickeln. Der Bedarf an Wohnraum kann derzeit nicht in ausreichendem Umfang mit Flächen innerhalb der bebauten Ortslage gedeckt werden.

Ziel der Planung ist es, ein durchmischtes attraktives Wohngebiet mit Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern sowie ergänzenden Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Durch eine kompaktere Bauweise in den zentralen Teilbereichen soll eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke erreicht werden. Hierdurch wird ein Angebot an günstigerem Wohnraum geschaffen.

 

Das Plangebiet befindet sich im Gemeindegebiet von Syrgenstein, am östlichen Ortsrand des Ortsteils Landshausen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planvorentwurf vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG vom 13.02.2024 und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Landshausen: 671, 672, 673, 674, 675, 676/1, sowie Teilbereiche der Flurstücke: 656 (Feldweg), 656/1 (Ghagstraße), 684 (Feldweg) und 684/1 (Kirchfeldstraße).

Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Kirchenfeld Süd“ des Ingenieurbüros Gansloser GmbH & Co. KG mit Stand vom 13.02.2024 bestehend aus zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird in der Zeit von Montag, 15.04.2024 bis einschließlich Freitag, 17.05.2024 veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die Planungen informieren und sich dazu äußern. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein (GT Landshausen, Ringstraße 35, 89428 Syrgenstein, Zimmer 10) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Für Menschen mit Gehbehinderung besteht auf Anfrage die Möglichkeit, die Unterlagen im EG des Rathauses einzusehen. Bitte melden Sie sich hierfür vorher telefonisch unter Tel. 09077/709-0 an.

 

Es wird auf folgendes hingewiesen:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse beteiligung@gansloser.de . Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein (GT Landshausen, Ringstraße 35, 89428 Syrgenstein, Zimmer 10) während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.

Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls frühzeitig öffentlich ausliegt. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Zusätzlich zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet die Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt.

Syrgenstein, 05.04.2024

Mirjam Steiner, Erste Bürgermeisterin

 

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