Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung
Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch bzw. die Tätigkeit in der Kinderbetreuungseinrichtung nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.Kranke Kinder und Beschäftigte in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen oder in ihnen tätig sein. Die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn die betreffende Person wieder bei gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich.Der erforderliche Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis nicht.