Festgelegte Sanierungsgebiete

Wozu ein Sanierungsgebiet?

Die Festlegung eines Sanierungsgebiet ist auf Grundlage des Baugesetzbuches (u.a. § 142
BauGB) die rechtliche Grundlage, um Sanierungs‐ oder Fördermaßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung durchzuführen.
Gleichzeitig können in den Sanierungsgebieten auch private Fördermaßnahmen oder steuerliche
Vergünstigungen für private Modernisierungs‐ und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch
genommen werden. -> siehe Kommunales Förderprogramm (Städtebauförderung)

Im Gebiet der VG Syrgenstein wurden bislang Sanierungsgebiete in Altenberg, Landshausen,
Burghagel und Zöschingen förmlich festgelegt.

Lageplan des förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets
„Altenberg Ortsmitte“

          

Lageplan des förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets
„Landshausen Ortsmitte“

 
     

Lageplan des förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets
„Burghagel Ortskern“

 

Lageplan des förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets
„Zöschingen Ortsmitte“